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Haftpflichtschäden an Gebäuden.

Wenn ein Dritter einen Gebäudeschaden verursacht hat, durch Bauarbeiten, Handwerksleistungen, Fehlplanungen oder Wassereinwirkung aus dem Nachbargebäude. Wir bewerten den Schaden im Auftrag der Haftpflichtversicherung sachlich und nachvollziehbar.

Gebäudeschaden Außenansicht
Verursacherermittlung · Aufmaß · Gebäudeschaden
Worum es geht

Bei Haftpflichtschäden ist die zentrale Frage nicht „Was ist passiert?", sondern „Wer hat was zu welchem Anteil verursacht, und wie hoch ist der Schaden tatsächlich?"

Wir arbeiten typischerweise im Auftrag der Haftpflichtversicherung des Verursachers oder im Auftrag des Geschädigten. Unsere Aufgabe: Ursache, Verursacheranteil und Schadenhöhe sauber trennen und dokumentieren, auch wenn mehrere Gewerke und mehrere Parteien beteiligt sind.

Wo wir tätig sind

Vier typische Haftpflicht-Konstellationen.

01

Bauschäden durch Nachbar-Arbeiten

Erdarbeiten neben dem Bestandsbau, Erschütterungen, Senkungen, Risse, Verursacherermittlung über Baugrundbewertung und Beweissicherung.

02

Handwerkerschäden

Dach- und Sanitärgewerke, Elektrofachbetriebe. Klassischer Fall: Wasserschaden durch falsche Lötstelle, Brandschaden durch fehlerhafte Elektroinstallation, Dachschaden durch unsachgemäße Reparatur.

03

Wassereinwirkung WEG-Schäden

Wasseraustritt in der Eigentumswohnung darüber führt zu Schaden in der eigenen Einheit. Trennung zwischen Wohngebäudeversicherung, Sondereigentum und Haftpflicht-Anspruch ist regelmäßig der Streitpunkt.

04

Planungs- und Ausführungsfehler

Architekt, Statik, Generalunternehmer. Hier geht es um die saubere Trennung von Bauschaden, Mangel und Folge, drei rechtlich verschiedene Kategorien.

Wie wir arbeiten

Bei Haftpflichtschäden ist Beweissicherung das A und O. Vor jedem Eingriff dokumentieren wir den Schadenszustand vollständig. Bei Bedarf in Beweissicherungsverfahren nach § 485 ZPO mit Anwalt und Gericht.

Unsere Bewertung trennt Ursache, Anteil und Höhe. Sie liefert die Grundlage für die Regulierung durch die Haftpflichtversicherung, und steht im Streitfall vor Gericht.

Häufige Fragen
Wer beauftragt den Sachverständigen bei Haftpflichtschäden?
Meist die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Manchmal der Geschädigte zur Beweissicherung. Manchmal beide Seiten gemeinsam zur außergerichtlichen Klärung.
Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Haftpflichtversicherung im Schadenfall?
Wohngebäude reguliert den Schaden am eigenen Gebäude unabhängig vom Verursacher. Haftpflicht reguliert den Schaden, den Sie einem Dritten zugefügt haben. Bei Doppelregulierung greift die Versicherung mit der primären Zuständigkeit, die andere zahlt ggf. nur Differenz.
Wie sichere ich Beweise vor einer Sanierung?
Fotodokumentation, Aufmaß, ggf. Materialprobenahme. Bei strittigen Fällen ein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO, das gibt eine gerichtsfeste Grundlage vor der Sanierung.
Können Sie sowohl für Verursacher- als auch Geschädigtenseite tätig werden?
Im gleichen Fall nein. Aber in unterschiedlichen Fällen für beide Seiten, wir arbeiten unparteiisch, je nach Beauftragungslage.
Kontakt

Persönlich. Direkt.

Telefon oder E-Mail genügt.

Telefon091 46 / 942 95-70 E-Mailmail@sv-stoehr.de