Haftpflichtschäden an Gebäuden.
Wenn ein Dritter einen Gebäudeschaden verursacht hat, durch Bauarbeiten, Handwerksleistungen, Fehlplanungen oder Wassereinwirkung aus dem Nachbargebäude. Wir bewerten den Schaden im Auftrag der Haftpflichtversicherung sachlich und nachvollziehbar.

Bei Haftpflichtschäden ist die zentrale Frage nicht „Was ist passiert?", sondern „Wer hat was zu welchem Anteil verursacht, und wie hoch ist der Schaden tatsächlich?"
Wir arbeiten typischerweise im Auftrag der Haftpflichtversicherung des Verursachers oder im Auftrag des Geschädigten. Unsere Aufgabe: Ursache, Verursacheranteil und Schadenhöhe sauber trennen und dokumentieren, auch wenn mehrere Gewerke und mehrere Parteien beteiligt sind.
Vier typische Haftpflicht-Konstellationen.
Bauschäden durch Nachbar-Arbeiten
Erdarbeiten neben dem Bestandsbau, Erschütterungen, Senkungen, Risse, Verursacherermittlung über Baugrundbewertung und Beweissicherung.
Handwerkerschäden
Dach- und Sanitärgewerke, Elektrofachbetriebe. Klassischer Fall: Wasserschaden durch falsche Lötstelle, Brandschaden durch fehlerhafte Elektroinstallation, Dachschaden durch unsachgemäße Reparatur.
Wassereinwirkung WEG-Schäden
Wasseraustritt in der Eigentumswohnung darüber führt zu Schaden in der eigenen Einheit. Trennung zwischen Wohngebäudeversicherung, Sondereigentum und Haftpflicht-Anspruch ist regelmäßig der Streitpunkt.
Planungs- und Ausführungsfehler
Architekt, Statik, Generalunternehmer. Hier geht es um die saubere Trennung von Bauschaden, Mangel und Folge, drei rechtlich verschiedene Kategorien.
Bei Haftpflichtschäden ist Beweissicherung das A und O. Vor jedem Eingriff dokumentieren wir den Schadenszustand vollständig. Bei Bedarf in Beweissicherungsverfahren nach § 485 ZPO mit Anwalt und Gericht.
Unsere Bewertung trennt Ursache, Anteil und Höhe. Sie liefert die Grundlage für die Regulierung durch die Haftpflichtversicherung, und steht im Streitfall vor Gericht.
Wer beauftragt den Sachverständigen bei Haftpflichtschäden?
Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Haftpflichtversicherung im Schadenfall?
Wie sichere ich Beweise vor einer Sanierung?
Können Sie sowohl für Verursacher- als auch Geschädigtenseite tätig werden?
Persönlich. Direkt.
Telefon oder E-Mail genügt.